Investitionszulage

Investitionszulage
Investitionszulage,
 
struktur- beziehungsweise regionalpolitisches Instrument zur Förderung der Investitionstätigkeit, bei dem ein bestimmter Prozentsatz der Anschaffungs- oder Herstellungskosten vom Staat übernommen wird (Investition). Die Investitionszulage ist nicht unumstritten, so wird z. B. kritisch eingewandt, dass sie in hohem Maße durch Mitnahmeeffekte gekennzeichnet sei und einen beträchtlichen Verwaltungsaufwand verursache. Eine reale Ausdehnung der Investitionstätigkeit würde kaum bewirkt, bestenfalls könne (bei Befristung der Zulage) mit einer zeitlichen Vorverlagerung von Investitionsprojekten gerechnet werden.

Universal-Lexikon. 2012.

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